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BayObLG, 13.05.1994 - 4St RR 53/94 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1995, 976
- StV 1994, 532
- Rpfleger 1994, 517
- BayObLGSt 1994, 89
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 14.07.1954 - 6 StR 180/54
Ausnahme von der Verhandlung als ausschließliche Erkenntnisquelle für die …
Auszug aus BayObLG, 13.05.1994 - 4St RR 53/94
Zwar braucht die Allgemeinkundigkeit nicht in allen Landesteilen vorhanden zu sein; sie kann sich auch auf einen begrenzten Kreis von Personen oder bestimmte Örtlichkeiten beschränken (vgl. BGHSt 6, 292/293; bei Spiegel DAR 1981, 185/199); die Kenntnis bzw. die Zugänglichkeit muß aber innerhalb dieses beschränkten Kreises Allgemeingut sein. - BGH, 06.02.1990 - 2 StR 29/89
Protokollierung der Erörterung gerichtskundiger Tatsachen
Auszug aus BayObLG, 13.05.1994 - 4St RR 53/94
Daß diese von der Revision zutreffend als gerichtskundig gewertete Tatsache nicht zum Gegenstand der Hauptverhandlung gemacht worden sei, wird zwar nicht durch das Schweigen der Sitzungsniederschrift bewiesen (vgl. BGHSt 36, 354 f.), braucht aber für die Zulässigkeit der Rüge vom Revisionsführer nur behauptet zu werden und findet im Wege des Freibeweises seine Klärung.
- OLG Hamburg, 16.08.1995 - II-303/95 Im übrigen machen auch übereinstimmende Kenntnisse des Gerichts, der Verteidigung und des Angeklagten die Einführung der Tatsachen in die Hauptverhandlung nicht entbehrlich (BayObLG StV 1994, 532 ).